Können wir uns die Pflege noch leisten?
Zu Beginn ging Prof. Dr. Kuhnhardt insbesondere auch auf die Kernherausforderungen und deren gesellschaftliche Relevanz ein, darunter den demographischen Wandel einhergehend mit einer immer älter werdenden Gesellschaft, Mangel an barrierefreien Wohnungen und Häusern, Fachkräftemangel, Pflegenotstand und mangelnde Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Derzeit gebe es in Deutschland knapp 5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen, die Pflegequote steigt logischerweise mit zunehmendem Alter und die durchschnittliche Pflegedauer ist mittlerweile auf circa 7,5 Jahren gestiegen. Laut Prognose des Statistischen Bundesamtes dürfte die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2055 in Deutschland weiter steigen auf rund 6,8 Millionen Menschen. Aufgezeigt wurde darüber hinaus auch der Fachkräftemangel beim Pflegepersonal. 1,7 Millionen Pflegekräfte bei einer Teilzeitquote von rund 65 % sind derzeit beruflich tätig. Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen ist die Zahl der Krankheitstage pro Jahr exorbitant hoch, im Durchschnitt aktuell 32 Tage. Berücksichtigt man diese beiden Faktoren, hohe Teilzeitquote und hohe Krankheitsrate, so sind tatsächlich in Vollzeitäquivalenten nur circa 1 Million Pflegekräfte verfügbar. Treiber und Lösungsansätze, um der gesamten Problematik entgegenzuwirken und diese abzumildern sind unter anderem Hebung von Erwerbspotentialen, Stärkung von Gesundheitsförderung, Prävention und Daseinsvorsorge vor Ort, Ausbau der Gesundheits- und Pflegevorsorge, geeignete Wohn- und Versorgungsformen, Bürokratieabbau, Prozessoptimierung und Digitalisierung. Prof. Dr. Kuhnhardt informierte auch über ein laufendes Forschungsprojekt der TH Deggendorf an der Fakultät Gesundheitswissenschaften.
Das Projekt „Dein Haus 4.0“ wird gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. In den Musterhäusern Wolf und Erl wird Technik und Digitalisierung im Gesundheitsbereich erlebbar gemacht. Berührungsängste gegenüber neuen Techniken sollen abgemildert werden und sinnvolle technische Assistenzsysteme in der Praxis aufgezeigt werden. Ganz praktische Beispiele sind unter anderem Herdwächter, höhenverstellbare Waschtische und Toiletten, Sturzerkennung, Ganzkörperföhn und Deckenlifter oder auch die digitale Videosprechstunde mit dem zuständigen Arzt. Der Professor berichtete auch, dass er vor kurzem auf einer Podiumsdiskussion zur Schwerpunktthematik Robotik in Saarbrücken anwesend war. Es ging dort primär um die Fragestellung „richten uns die Roboter in Zukunft unseren Pflegenotstand“. „Ich bin da skeptisch“, so Prof. Dr. Kuhnhardt, es gebe zwar schon Roboter wie Marvel, welche interagieren, aber der Traum vom Roboter, welcher uns den Kaffee macht, den Apfel schält und Ähnliches, der sei noch weit entfernt von der Realität. Es gibt gute Teillösungen, welche schon dem Einsatz in der Praxis Stand halten und eine vernünftige Funktionalität aufweisen, aber nicht in Gänze. Und ein weiterer wichtiger Aspekt ist nicht zu verachten: „Menschliche Zuwendung kann durch Robotik nicht eins zu eins ersetzt werden“ so der Professor.
Im zweiten Vortrag referierte der in Regen ansässige Notar Dr. Mack über die primäre Fragestellung, ob Kinder für deren Eltern haften und wenn ja in welcher Ausprägung und finanziellen Höhe. Bei steigenden, exorbitanten Pflegekosten stellen sich oft Fragen wie „muss mein Haus verkauft werden“, „wie kann ich das Erbe für meine Kinder schützen“ oder „müssen meine Kinder für mich zahlen“, so der Notar. Im Pflegefall zahlt Jeder grundsätzlich vorrangig für sich selbst, das heißt eigenes Einkommen und Vermögen werden herangezogen, dazu gehören auch Ansprüche gegen andere Personen, zum Beispiel Rückgabe von Schenkungen oder Unterhalt. Falls dies nicht ausreichend ist, erfolgt nachrangige Leistung über die Sozialhilfe. Notare sind laut Herrn Dr. Mack keine Problembekämpfer sondern zuständig für die Prophylaxe, damit man in sämtlichen Fällen und Konstellationen gut vorbereitet sei, insbesondere bei der Thematik Haftung. Bei der Frage, wer haftet, bevor das Sozialamt zahlt, gibt es drei unterschiedliche Haftungsebenen. Die erste Ebene ist eigenes Einkommen und Vermögen, die zweite die Haftung von Beschenkten und die dritte Ebene die Unterhaltshaftung. Laut Nachranggrundsatz muss eigenes Einkommen und Vermögen aufgebraucht werden, bevor das Sozialamt einspringt, auch Ehegatten haften füreinander im Rahmen der sogenannten Einsatzgemeinschaft. Ausnahmen hierbei sind Schonvermögen von 10.000 € oder 20.000 € bei Ehegatten. Dazu gehören auch Hausrat, Kraftfahrzeug und Bestattungsfürsorge sowie angemessenes Hausgrundstück. Rechtzeitiges Schenken schützt grundsätzlich Vermögen, jedoch gibt es hier das Risiko in Form des 10- jährigen Rückforderungsrechts. Insofern sollten nach Möglichkeit Vermögenswerte der Eltern so sinnvoll und früh übergeben werden als möglich, um dieses Risiko zu vermeiden. Ein weiteres Risiko besteht in der Zahlung für Rechte laut Übergabevertrag bei Auszug. Grundsätzlich sind Kinder für deren Eltern unterhaltspflichtig, aber das Sozialamt kann den Unterhalt für die Eltern erst verlangen, wenn deren Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € ist. Abschließend riet der Notar den anwesenden Zuhörern „Nehmen Sie das Heft selbst in die Hand und tun bitte die notwendigen Schritte“.
Im abschließenden, dritten Vortrag griff der stellvertretende Landrat und VDK Kreisgeschäftsführer Helmut Plenk die Fragestellung auf, welche Kosten bei einer Heimeinweisung entstehen und wer für die Zahlung der Kosten aufkommt. Per Jahresende 2025 gibt es in Bayern rund 631.000 pflegebedürftige Menschen, in Niederbayern circa 70000 und im Landkreis Regen rund 5.000. 82 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in Bayern werden zuhause versorgt. In Bayern gibt es 1,04 Millionen pflegende Angehörige. Grundsätzlich stellen sich immer drei konkrete Fragen: Ist die Pflege zuhause durch Angehörige möglich ? Ist die Pflege zuhause durch zusätzliche ambulante Pflegedienste möglich ? Muss eine Heimeinweisung erfolgen ? Herr Plenk wies auch auf die Dringlichkeit hin, sich unbedingt um eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und um Bankvollmachten zu kümmern. Die Kosten für Pflegeheime bestehen aus Pflege, Unterbringung und Verpflegung, dabei übernimmt die Pflegekasse nur einen Teil der Pflegekosten. Unterkunft und Verpflegung tragen Pflegebedürftige meist selbst. Der Eigenanteil für die Zahlung der Heimkosten steigt laut Herrn Plenk stetig. Mitte 2023 etwa betrug der Eigenanteil im Durchschnitt noch 2.660 €, seit Mitte 2025 beträgt er mittlerweile etwas über 3.100 €, dies entspricht einer deutlichen Steigerung der Kosten und damit einhergehenden finanziellen Belastung. Je länger man im Heim ist desto geringer wird der Eigenanteil, weil sich die Leistungszulage der Pflegekassen zum Eigenanteil bis zum vierten Jahr bei vollstationärer Pflege erhöht. Auch auf weitere wichtige Fragestellungen wurde eingegangen, etwa wer den notwendigen Heimvertrag unterschreibt und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Dies stellte Herr Plenk in mehreren anschaulichen Praxisfällen sehr authentisch und lebensnah vor.
Der Vorsitzende Franz Hollmayr bedankte sich zum Abschluss bei den drei Referenten für die hochspannenden und äußerst informativen Vorträge und das große Interesse der zahlreich Anwesenden und betonte nochmals ausdrücklich die Notwendigkeit für jeden Einzelnen, sich mit der Thematik Pflege aktiv auseinanderzusetzen.